Erhebliche wettbewerbliche Implikationen hat zudem das Einkaufsverhalten der öffentlichen Hand. In vielen Wirtschaftsbereichen sind der Staat und seine Einrichtungen wichtiger oder einziger Abnehmer. Die enorme Nachfrage, die der Staat in seiner Gesamtheit auf sich vereint, führt dazu, dass von öffentlichen Beschaffungen und den hinter ihnen stehenden Strategien spürbare Marktimpulse ausgehen. Die Fähigkeit, diese frühzeitigen Impulse aufzunehmen und bedarfsgerechte Lösungen anzubieten, entscheidet wesentlich über den Erfolg eines Unternehmens.
Wir beraten öffentliche und private Mandanten in allen Phasen und Bereichen der öffentlichen Beschaffung. Hierzu zählt die Unterstützung bei der Entwicklung von Einkaufsstrategien und dem Aufbau von Beschaffungsstrukturen ebenso wie die Begleitung konkreter Beschaffungsvorhaben und die Vertretung in Nachprüfungsverfahren oder Schadensersatzprozessen vor den deutschen und europäischen Gerichten.