Expertise
Marijke van der Most verfügt über umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht, die sie durch ihre langjährige Spezialisierung und fokussierte Praxis auf diesem Gebiet erworben hat. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung in Compliance-Fragen, bei komplexen Restrukturierungen, im Einsatz von Drittpersonal und bei der Durchführung interner Untersuchungen. Darüber hinaus verfügt sie über umfangreiche Erfahrung im Management von Massenentlassungen, Post-Merger-Integrationen und in Verhandlungen mit Betriebsräten. Während ihres Secondments bei E.ON SE gewann sie ferner wertvolle Einblicke in interne Unternehmensprozesse sowie in die komplexen arbeitsrechtlichen Herausforderungen international tätiger Konzerne.
- Erfahrung
Ihre Expertise spiegelt sich in ihrer Rolle in hochkarätigen Projekten, darunter branchenübergreifende Compliance-Untersuchungen, groß angelegte Personalanpassungen und innovative Personallösungen für schnell wachsende Unternehmen. Ihre Mandanten schätzen ihre Fähigkeit, sie mit einer Kombination aus strategischer Weitsicht, pragmatischen Lösungen und Sensibilität für heikle Themen durch rechtlich und operativ komplexe Herausforderungen zu führen.
- Restrukturierung im Rahmen einer Insolvenz im Einzelhandel: Personalabbau in mehr als 50 Filialen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einschließlich Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie gerichtlichen Massenverfahren.
- Ermittlung, Bearbeitung und Zusammenarbeit mit Behörden im Zusammenhang mit dem Einsatz von mehreren hundert Freelancern bei einem großen deutschen Transportunternehmen, Aufbau eines effektiven Compliance-Systems.
- Integration und operative Harmonisierung in einer führenden Konsumgütergruppe: Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Integration einer neu erworbenen Logistiktochter, einschließlich Betriebsübergängen, Standortschließungen, Harmonisierung der Beschäftigungsbedingungen und effektivem Betriebsratsmanagement.
- Interne Untersuchungen und Compliance-Lösungen in einem Start-up im Gesundheitswesen: Interne Untersuchung von Vorwürfen sexueller Belästigung und Management des Ausstiegs des Gründers.
- Innovatives Workforce-Management für ein schnell wachsendes Logistikunternehmen: Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen, einschließlich der Einführung eines branchenführenden flexiblen Arbeitszeitsystems, der Entwicklung eines Bonussystems und der Beilegung von Arbeitsschutzstreitigkeiten.
- Ausbildung
- Goethe-Universität Frankfurt am Main, Erstes Staatsexamen 2011
- Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Niederländisch
- Veröffentlichungen
- Was ist „gelegentlich“? — Die unscheinbare Privilegierung in § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG (mit Daniel Happ), in: BB 2017, S. 2809 ff.
- Essensgeldzuschuss und Firmenwagen sind keine Gemeinschaftseinrichtungen oder -dienste i.S.d. § 13b AÜG (mit Dr. Stephan Vielmeier), in: DB1247510, S. 2235.
- Die Höchstüberlassungsdauer im AÜG – eine „vorübergehende“ Idee? (mit Daniel Happ), in: BB 10/2015, S. 565 ff.
- Flexibler Personaleinsatz im Konzern – Arbeitnehmerüberlassung (mit Daniel Happ), in: BB - Schriftreihe Arbeitsrecht 04/2015, (Hrsg. Lambrich/Happ/Tucci), S. 39 ff.
- Mitgliedschaften
- European Employment Lawyers Association (EELA)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Auszeichnungen
- „Ones to Watch” für Arbeitsrecht (Handelsblatt & Best Lawyers 2024 und 2025)