6 Februar 2025
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"MARGIT 2026": BNetzA startet Konsultationsverfahren

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Am 29. Januar 2025 hat die Beschlusskammer 9 (BK9) der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Konsultation zur Festlegung von Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen sowie von saisonalen Faktoren eingeleitet. Das Verfahren läuft unter dem Geschäftszeichen BK9-24/612 und trägt die Bezeichnung "MARGIT 2026". Es ist nun bereits das siebte Verfahren zu diesem Thema. Seit 2019 erlässt die BK9 jährlich Festlegungen im Rahmen des Verfahrens "MARGIT". Die erste Festlegung galt für das Kalenderjahr 2020.

Die Konsultationsfrist endet am 17. Februar 2025 und betrifft alle relevanten Marktakteure, vor allem die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB). Ziel ist es, eine verursachungsgerechte Entgeltstruktur zu schaffen, die sowohl Investitionsanreize für Netzbetreiber als auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Transportkunden berücksichtigt.

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